Laut Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) benötigen Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten.
Für kleinere Unternehmen kann eine Ausnahme gelten: Wenn in Ihrem Unternehmen weniger als 10 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, benötigen Sie unter Umständen keinen Datenschutzbeauftragten.
Wann kann ein Datenschutzbeauftragter erforderlich sein?
Bei der Anzahl der Personen zählen auch Aushilfen und Teilzeitbeschäftigte, wenn diese regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Zusätzlich kann ein Datenschutzbeauftragter auch dann erforderlich sein, wenn weniger als 10 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sensible personenbezogene Daten verarbeitet oder personenbezogene Daten an Dritte übermittelt werden.
Zu sensiblen personenbezogenen Daten gehören zum Beispiel:
- Gesundheitsdaten
- Daten zur religiösen Zugehörigkeit
- Daten zur ethnischen Herkunft
- Daten zur sexuellen Orientierung
Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt das Unternehmen dabei, die Datenschutzvorgaben einzuhalten. Die Aufgaben werden unter anderem in Artikel 39 DSGVO beschrieben.
Zu den Aufgaben können insbesondere gehören:
- Unterrichtung und Beratung zu Datenschutzpflichten
- Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften
- Sensibilisierung und Schulung von Beschäftigten
- Beratung im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für Fragen der Aufsichtsbehörde
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter?
Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten einsetzen oder eine geeignete Person aus Ihrem Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten benennen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt die Abläufe im Unternehmen meist sehr gut. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass keine Interessenkonflikte entstehen und die erforderliche Fachkunde vorhanden ist.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt in der Regel spezialisiertes Fachwissen mit und kann einen neutralen Blick auf die Datenschutzprozesse im Unternehmen haben.
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